
Das gemilderte Niederstwertprinzip ist eine Ausprägung des Niederstwertprinzips, einem bilanziellen Bewertungsgrundsatz. Nach dem gemilderten Niederstwertprinzip besteht bei zwei möglichen Wertansätzen für einen Vermögensgegenstand zum Bilanzstichtag ein Wahlrecht entweder a...
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